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N O T V E R K A U F: Doppelhaushälfte im ehemaligen Bauernhaus in Engen-Anselfingen

ImmoNr 26-1288
Nutzungsart Wohnen
Vermarktungsart Kauf
Objektart Haus
Objekttyp Bauernhaus
PLZ 78234
Ort Engen / Anselfingen
Land Deutschland
Regionaler Zusatz Anselfingen
Wohnfläche 147 m²
Grundstücksgröße 302 m²
Anzahl Zimmer 8
Anzahl Schlafzimmer 4
Anzahl Badezimmer 3
Anzahl sep. WC 1
Befeuerung Öl
Heizungsart Zentralheizung
Küche Einbauküche
Gartennutzung Ja
Kaufpreis 169.000 €
Währung
ImmoNr 26-1288 Nutzungsart Wohnen
Vermarktungsart Kauf Objektart Haus
Objekttyp Bauernhaus PLZ 78234
Ort Engen / Anselfingen Land Deutschland
Regionaler Zusatz Anselfingen Wohnfläche 147 m²
Grundstücksgröße 302 m² Anzahl Zimmer 8
Anzahl Schlafzimmer 4 Anzahl Badezimmer 3
Anzahl sep. WC 1 Befeuerung Öl
Heizungsart Zentralheizung Küche Einbauküche
Gartennutzung Ja Kaufpreis 169.000 €
Währung
Objektbeschreibung: Bei dem Objekt handelt es sich um eine Doppelhaushälfte innerhalb eines Zweifamilienhauses mit einem Miteigentumsanteil von 723 / 1.000 am Gesamtobjekt.

Das Gebäude erstreckt sich über zwei Etagen sowie ein ausgebautes Dachgeschoss und bietet eine großzügige Raumaufteilung mit insgesamt 8 Zimmern, darunter 4 Schlafzimmer sowie 3 Badezimmer und ein separates Gäste-WC.

Die Immobilie wurde in Massivbauweise (Mauerwerk, teilweise Bruchstein) errichtet. Im Innenbereich sind Holztreppen in verschiedenen Ausführungen verbaut, was dem Objekt einen individuellen Charakter verleiht.

Ein wesentlicher Um- und Ausbau erfolgte im Jahr 1985, wodurch die Wohnstruktur modernisiert und erweitert wurde.

 
Energieausweis
Art: Bedarfsausweis

Lage: Die Immobilie befindet sich im ruhigen und gewachsenen Ortsteil Anselfingen, der zur Stadt Engen im Hegau (Landkreis Konstanz) gehört. Die Umgebung ist geprägt von einer angenehmen Wohnatmosphäre mit überwiegend Ein- und Zweifamilienhäusern sowie viel Grün.

Anselfingen bietet ein naturnahes und gleichzeitig gut angebundenes Wohnumfeld. Die Stadt Engen mit ihrer historischen Altstadt und dem zentralen Versorgungsangebot ist in wenigen Minuten erreichbar und bildet das wirtschaftliche und infrastrukturelle Zentrum der Umgebung.

Infrastruktur & Versorgung
Im nahen Engen befinden sich:
Kindergärten und Kinderbetreuungseinrichtungen
Grundschule, Realschule sowie Gymnasium
Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs
Ärzte, Apotheken und weitere Dienstleistungen

Die Verkehrsanbindung ist sehr gut:
Die Autobahn A81 (Stuttgart–Singen) ist in ca. 5–10 Minuten erreichbar
Gute Anbindung in Richtung Singen, Konstanz und Bodensee
Regionalbahnhof Engen mit Anschluss an den Schienenverkehr

Freizeit & Umgebung
Die Lage im Hegau bietet einen hohen Freizeit- und Erholungswert. Die Region ist bekannt für ihre vulkanisch geprägte Landschaft mit zahlreichen Wander- und Radwegen. Auch der nahe Bodensee ist in kurzer Fahrzeit erreichbar und erweitert das Freizeitangebot erheblich.
Ausstattung: - Doppelhaushälfte in Zweifamilienhaus
- 8 Zimmer, davon 4 Schlafzimmer
- 3 Badezimmer + 1 separates WC
- ca. 147 m² Wohnfläche
- Grundstücksgröße ca. 302 m²
- Ausgebautes Dachgeschoss (nicht in Wohnfläche aufgeführt)
- Massive Bauweise (Mauerwerk / teilweise Bruchstein)
- Holztreppen in individueller Ausführung
- Um- und Ausbau im Jahr 1985
Sonstiges: Abweichungen, Irrtümer und Änderungen sind vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr! Eine Haftung ist ausgeschlossen. Obige Daten beruhen auf Angaben des Verkäufers, für die Richtigkeit bzw. für die Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Beim Erwerb dieses Objektes fällt eine Käuferprovision in Höhe von 3,57% inkl. MwSt. des Vertragswertes an.

Die Immobilie wird im Rahmen eines Höchstgebotsverfahrens angeboten. Der ausgewiesene Kaufpreis von 169.000 € dient als Orientierungswert für die Angebotsabgabe. Interessenten werden gebeten, ihr schriftliches Kaufangebot einzureichen. Dem Kaufangebot ist ein entsprechender Kapital- bzw. Finanzierungsnachweis beizufügen, aus dem die Finanzierung des angebotenen Kaufpreises hervorgeht. Angebote ohne entsprechenden Finanzierungs- oder Eigenkapitalnachweis können bei der Vergabeentscheidung unberücksichtigt bleiben.

Die Vergabe erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung des Verkäufers. Der Verkäufer behält sich vor, das wirtschaftlich attraktivste Angebot anzunehmen. Es besteht keine Verpflichtung zur Annahme eines Angebots, auch dann nicht, wenn dieses das höchste abgegebene Gebot darstellt.

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